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Auf der Suche nach einer Möglichkeit, den Bahnübergang „Am Hellteich“ für den Fußgängerverkehr sicherer zu gestalten, fand dort am 30.09.2019 gemeinsam mit der Deutschen Bahn und der Polizei eine Sonder-Bahnübergangsschau statt, über dessen Ergebnis ich Sie an dieser Stelle gerne informieren möchte.

 

Alle Beteiligten waren sich einig, dass bis zur Entscheidung eines evtl. Neu-/Umbaus des Bahnübergangs nur eine Fahrbahnmarkierung zur Sicherung des Fußgängerverkehrs möglich ist. Es wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

Der Fußweg aus Richtung Berufsbildende Schule wird Richtung Andreas-Kreuz gepflastert und verspringt noch vor dem Andreas-Kreuz auf ca. 1,50 m Breite auf die Fahrbahn. Es werden Hochborde eingebaut, die mit einer zusätzlichen Markierung versehen werden. Zusätzlich werden zwei „Leit-Pfosten“ aufgestellt. Der Hochbord läuft dann auf gerader Strecke wieder aus. Über den Bahnübergang wird der Fußweg durch eine weiße Linie markiert. Auf der gegenüberliegenden Seite des Bahnübergangs wird genauso verfahren.

 

Aus Richtung Berufsbildende Schule wird das Verkehrszeichen „einseitig verengte Fahrbahn rechts“ aufgestellt. Aufgrund der verengten Fahrbahn wird zusätzlich in der Straße „Am Hellteich“ von Einmündung „Schulstraße“ bis Bahnübergang ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Haltelinie in Höhe „Am Bahndamm“ bleibt. Aus der Straße „Am Bahndamm“ kommend wird das Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung links“ aufgestellt, damit ein möglicher Begegnungsverkehr auf dem Bahnübergang verhindert wird. Zudem wird in Höhe des auslaufenden Fußwegs in Richtung „Am Hellteich“ die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus angeordnet. Weiterhin soll die Möglichkeit geprüft werden, zwei passende Piktogramme für Fußgänger in der Fußgängerfurt aufzubringen.

 

Die Kosten dieser Maßnahme werden von der Stadt Walsrode getragen, die Ausführung erfolgt bis Ende November 2019 durch die Fa. Bartz-Bau. 

Weiterhin wird die Stadt Walsrode einen Antrag zum Umbau/Neubau des BÜ an die DB Netz stellen, um eine Kostenkalkulation zu erhalten. Ein Erstes Zwischenergebnis soll ebenfalls bis Ende November 2019 vorliegen.